Bildungsurlaub Kuba,Bildungsurlaub Havanna, Sprachcaffe Kuba, Sprachcaffe Havanna, Sprachurlaub Kuba - Havanna

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Sprachcaffe Kuba - Sprachkurse - Spanischkurse - Bildungsurlaub
 
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Bildungsurlaub Kuba
Unsere Schule auf Kuba Lage unserer Schule in Havanna
Exkursion am Nachmittag Spanischunterricht in unserer Schule
Konversation mit Kubanern Entspannung nach dem Unterricht

Bildungsurlaub Sprachcaffe Kuba

Unsere Sprachkurse sind in Deutschland auch als Bildungsurlaub anerkannt.

Anspruch auf Bildungsurlaub

Grundsätzlich hat jede Person Anspruch auf eine Woche Bildungsurlaub pro Jahr die in einem Bundesland wohnt in dem der Anspruch auf Bildungsurlaub gesetzlich geregelt ist.

Auswahlkriterien für Bildungsurlaub

Nur Sie entscheiden an welchem Angebot Sie teilnehmen möchten. Ausschlaggebend für Ihren Arbeitgeber ist lediglich, dass die Veranstaltung nach den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes anerkannt ist.

Bildungsurlaub am Sprachcaffe Kuba

Sprachkurse sind als Bildungsurlaub anerkannt in:
• Baden-Württemberg (8 Ustd)
• Berlin (6 Ustd)
• Brandenburg (6 Ustd)
• Bremen (6 Ustd am Tag)
• Hamburg (6 Ustd am Tag)
• Hessen (8 Ustd)
• Mecklenburg-Vorpommern (8 Ustd)
• Niedersachsen (8 Ustd)
• Rheinland-Pfalz (6 Ustd)
• Saarland (6 Ustd)
• Sachsen-Anhalt (6 Ustd)
• Schleswig-Holstein (6 Ustd)
• Thüringen (6 Ustd)

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Gehalt

Während der Zeit Ihres Bildungsurlaubs beziehen Sie weiterhin Ihr reguläres Gehalt.

Verlängerter Bildungsurlaub

Um in einem Jahr zwei Wochen Bildungsurlaub zu unternehmen müssen Sie Ihren Anspruch von einem Jahr auf das nächste übertragen.

Ablehnung des Bildungsurlaubs

Ihr Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nicht pauschal ablehnen, sondern Sie allenfalls bitten den von Ihnen gewünschten Zeitpunkt aus betrieblichen Gründen zu verschieben.

Sollte Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen können Sie - gegen Nachweis - Ihren Kurs kostenlos verschieben oder stornieren.

Details der Regelungen zu jedem Bundesland:

• Baden-Württemberg (8 Ustd am Tag)

Anmeldefrist: Bildungszeitantrag ist mindestens 8 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen.

Art der Anerkennung: Generalanerkennung, daher entstehen keine zusätzlichen Anmeldefristen.

Einschränkungen: Betriebseigene Schulungen können angerechnet werden, der frei verfügbare Anspruch reduziert sich dadurch; Bildungszeit kann ablehnt werden in Betrieben mit weniger als 10 Arbeitnehmern oder wenn schon mindestens 10 % des im Betriebs bestehenden Anspruchs auf Bildungszeit genehmigt wurde.


• Bayern

Leider gibt es in Bayern kein Bildungsurlaubsgesetz, deshalb ist für Arbeitnehmer derzeit kein Bildungsurlaub möglich.


• Berlin (6 Ustd am Tag)

Anmeldefrist: Bildungsurlaubsantrag ist 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen.

Art der Anerkennung: Einzelanerkennung für jeden Termin, daher ist eine Anmeldung mindestens 12 Wochen vor Kursbeginn nötig.

Einschränkungen: Maximal 50% der Beschäftigten haben pro Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub. In Betrieben bis 20 Beschäftigte haben maximal 30% der Beschäftigten Anspruch.


• Brandenburg (6 Ustd am Tag)

Anmeldefrist: Bildungsurlaubsantrag ist 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen.

Art der Anerkennung: Einzelanerkennung für jeden Termin, daher ist eine Anmeldung mindestens 12 Wochen vor Kursbeginn nötig.

Einschränkungen: Maximal 50% der Beschäftigten haben pro Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub. In Betrieben bis 20 Beschäftigte haben maximal 30% der Beschäftigten Anspruch.


• Bremen (6 Ustd am Tag)

Anmeldefrist: Bildungsurlaubsantrag ist 4 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen.

Art der Anerkennung: Einzelanerkennung für jeden Termin, daher ist eine Anmeldung mindestens 12 Wochen vor Kursbeginn nötig.

Einschränkungen: Keine.


• Hamburg (6 Ustd am Tag)

Anmeldefrist: Bildungsurlaubsantrag ist 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen.

Art der Anerkennung: Generalanerkennung, daher entstehen keine zusätzlichen Anmeldefristen.

Einschränkungen: Keine.


• Hessen (8 Ustd am Tag)

Anmeldefrist: Bildungsurlaubsantrag ist 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen.

Art der Anerkennung: Generalanerkennung, daher entstehen keine zusätzlichen Anmeldefristen.

Einschränkungen: Maximal 33 % der Beschäftigten haben pro Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub.


• Mecklenburg-Vorpommern (8 Ustd am Tag)

Anmeldefrist: Bildungsurlaubsantrag ist 8 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen.

Art der Anerkennung: Einzelanerkennung, daher ist eine Anmeldung mindestens 15 Wochen vor Kursbeginn nötig.

Einschränkungen: Keine.


• Niedersachsen (8 Ustd am Tag)

Anmeldefrist: Bildungsurlaubsantrag ist 4 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen.

Art der Anerkennung: Einzelanerkennung für jeden Teilnehmer, daher ist eine Anmeldung mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn nötig.

Einschränkungen: Maximal 50 % der Beschäftigten haben pro Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub.


• Nordrhein-Westfalen

Nicht möglich da die Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen (bzw. maximal 50 Kilometer von der Landesgrenze) stattfinden müssen.


• Rheinland-Pfalz (6 Ustd am Tag)

Anmeldefrist: Bildungsurlaubsantrag ist 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen.

Art der Anerkennung: Einzelanerkennung für jeden Termin, daher ist eine Anmeldung mindestens 12 Wochen vor Kursbeginn nötig.

Einschränkungen: Betriebe mit weniger als 6 Beschäftigten haben keinen Anspruch.


• Saarland (6 Ustd am Tag)

Anmeldefrist: Bildungsurlaubsantrag ist 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen.

Art der Anerkennung: Einzelanerkennung für jeden Termin, daher ist eine Anmeldung mindestens 12 Wochen vor Kursbeginn nötig.

Einschränkungen: In Betrieben bis 100 Beschäftigte haben maximal 30% der Beschäftigten Anspruch auf Bildungsurlaub pro Jahr.


• Sachsen

Leider gibt es in Sachsen kein Bildungsurlaubsgesetz, deshalb ist für Arbeitnehmer derzeit kein Bildungsurlaub möglich.


• Sachsen-Anhalt (6 Ustd am Tag)

Anmeldefrist: Bildungsurlaubsantrag ist 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen.

Art der Anerkennung: Generalanerkennung, daher entstehen keine zusätzlichen Anmeldefristen.

Einschränkungen: Betriebe mit weniger als 6 Beschäftigten haben keinen Anspruch.


• Schleswig-Holstein (6 Ustd am Tag)

Anmeldefrist: Bildungsurlaubsantrag ist 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen.

Art der Anerkennung: Generalanerkennung, daher entstehen keine zusätzlichen Anmeldefristen.

Einschränkungen: Keine.


• Thüringen (8 Ustd am Tag)

Anmeldefrist: Bildungsurlaubsantrag ist 8 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen.

Art der Anerkennung: Einzelanerkennung, daher ist eine Anmeldung mindestens 12 Wochen vor Kursbeginn nötig.

Einschränkungen: Betriebe mit weniger als 6 Beschäftigten haben keinen Anspruch.


Vollständige Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie hier: >>> Bildungsurlaub bei Sprachcaffe >>>

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